In dubio pro reo

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'''In dubio pro reo''', ([[Latein]]isch ''Im Zweifel für den Angeklagten'') ist ein geflügeltes Wort, das in der [[Griechenland-Ägypten-Serie]] und in einem [[Redaktionelle Texte|redaktionellen Text]] zur [[Abrafaxe-Römer-Serie]] verwendet wird.
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'''In dubio pro reo''' ([[Latein]]isch ''Im Zweifel für den Angeklagten'') ist ein geflügeltes Wort, das in der [[Griechenland-Ägypten-Serie]] und in einem [[Redaktionelle Texte|redaktionellen Text]] zur [[Abrafaxe-Römer-Serie]] verwendet wird.
== In der Handlung ==
== In der Handlung ==

Version vom 09:51, 16. Apr. 2016

In dubio pro reo (Lateinisch Im Zweifel für den Angeklagten) ist ein geflügeltes Wort, das in der Griechenland-Ägypten-Serie und in einem redaktionellen Text zur Abrafaxe-Römer-Serie verwendet wird.

Inhaltsverzeichnis

In der Handlung

In Athen wird der Bildhauer Phidias unter Hausarrest gestellt, weil er angeblich Gold gestohlen haben soll. Seine Frau meint, dass ihm nichts passieren kann, da er nichts gestohlen habe. So einfach sei das nicht, widerspricht er: "In dubio pro reo erfinden erst Römer." Er müsse seine Unschuld morgen in einer Gerichtsverhandlung beweisen.

In einer Fußnote wird erklärt, dass der Satz lateinisch ist und Im Zweifel für den Angeklagten bedeutet.

Im Mittelteil

In der achte Folge von Latein rockt! werden lateinische Sprüche erklärt, mit denen man Eindruck schinden kann. In dubio pro reo! bedeutet, dass niemand für etwas bestraft werden soll, was er nicht getan hat bzw. was nicht nachweisbar ist. Das bildet noch heute eine Grundlage der Rechtssprechung.

Externer Link

In dubio pro reo wird in folgenden Mosaikheften benutzt bzw. erklärt

221 (Handlung)
Mittelteil: 466 (Latein rockt!)
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