Recht des ersten Kusses
Aus MosaPedia
(→Hintergrund) |
(→Hintergrund) |
||
Zeile 11: | Zeile 11: | ||
Von einem Recht des ersten Kusses (''ius primi osculi'') ist historisch nichts überliefert, auch wenn das Thema vereinzelt in der Literatur auftaucht. Immerhin gab es in der römischen Antike ein ''ius osculi'', demzufolge eine erwachsene Frau täglich ihren männlichen Blutsverwandten einen Kuss geben musste (sofern sie sie traf), jedoch wurde mit diesem Kuss ausdrücklich jener Personenkreis eingegrenzt, mit dem die Frau eben ''keinen'' ehelichen Umgang pflegen durfte. | Von einem Recht des ersten Kusses (''ius primi osculi'') ist historisch nichts überliefert, auch wenn das Thema vereinzelt in der Literatur auftaucht. Immerhin gab es in der römischen Antike ein ''ius osculi'', demzufolge eine erwachsene Frau täglich ihren männlichen Blutsverwandten einen Kuss geben musste (sofern sie sie traf), jedoch wurde mit diesem Kuss ausdrücklich jener Personenkreis eingegrenzt, mit dem die Frau eben ''keinen'' ehelichen Umgang pflegen durfte. | ||
- | Wesentlich bekannter ist hingegen das Recht der ersten Nacht (''ius primae noctis''), das dem Grundherrn den ersten Beischlaf mit der Frischvermählten zusprach und das vermutlich den [[MOSAIK-Autoren]] als Vorlage für das kindgerechtere Recht des ersten Kusses diente. Inzwischen hat sich aber die Erkenntnis durchgesetzt, dass es sich auch hierbei um ein literarisch-polemisches Motiv handelt, das keinesfalls als regelhaft oder normal für feudalistische Verhältnisse gelten kann. Die historisch belegten Fälle, in denen es ein solches Recht der ersten Nacht gegeben haben ''könnte'', lassen sich an einer Hand abzählen. | + | Wesentlich bekannter ist hingegen das Recht der ersten Nacht (''ius primae noctis''), das dem Grundherrn im MIttelalter den ersten Beischlaf mit der Frischvermählten zusprach und das vermutlich den [[MOSAIK-Autoren]] als Vorlage für das kindgerechtere Recht des ersten Kusses diente. Inzwischen hat sich aber die Erkenntnis durchgesetzt, dass es sich auch hierbei um ein literarisch-polemisches Motiv handelt, das keinesfalls als regelhaft oder normal für feudalistische Verhältnisse gelten kann. Die historisch belegten Fälle, in denen es ein solches Recht der ersten Nacht gegeben haben ''könnte'', lassen sich an einer Hand abzählen. |
*[https://de.wikipedia.org/wiki/Ius_primae_noctis das Recht der ersten Nacht] in der [[Wikipedia]] | *[https://de.wikipedia.org/wiki/Ius_primae_noctis das Recht der ersten Nacht] in der [[Wikipedia]] |
Aktuelle Version vom 19:30, 17. Mai 2020
Das Recht des ersten Kusses spielt eine Rolle in der Mittelalter-Serie des Mosaik ab 1976.
[Bearbeiten] Das Recht im MOSAIK
Offenbar gesteht das Recht einem Grundherrn zu, eine frischvermählte Frau unter seinen Untertanen noch vor dem Ehemann zu küssen, allerdings nur solange der Ehevertrag noch nicht aufgesetzt ist. Ob das Recht bei Abwesenheit des Grundherrn auf einen etwaigen Stellvertreter übergeht, ist strittig.
Bei der Ankunft der Abrafaxe im Mittelalter werden sie Zeugen der Hochzeit von Fridolin und Friderun in einem Dorf bei Burg Wackerstein. Der zuständige Graf Wackerbart von Wackerstein ist gerade auf einem Italienzug von Kaiser Barbarossa, weshalb der widerliche Vogt Grimbold, sein Verwalter, das Recht des ersten Kusses für sich beansprucht. Dies wird von Friderun vehement abgelehnt, die sich von diesem "Schlabbermaul" nicht küssen lassen mag. Als Grimbold auf der Hochzeit erscheint, versucht er, seinen Anspruch durchzusetzen, wird jedoch von Friderun in den Dorfteich gestoßen. Bevor es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kommt, holt Brabax den von ihm selbst kurz zuvor aufgesetzten Ehevertrag hervor, der angeblich von der Gräfin stamme und somit Grimbolds Recht auf den ersten Kuss beendet. Wütend auf die Gräfin und die Bauern, verlässt Grimbold unverrichteter Dinge das Dorf.
Am nächsten Tag besuchen die Frischgetrauten zusammen mit Dorfmeier Wiprecht und den Abrafaxen Burg Wackerstein, um der Gräfin die Hochzeitssteuer zu entrichten und von ihr das aktuelle Jahr zu erfahren, um den Ehevertrag zu vervollständigen. Entsetzt erfahren sie, dass die Gräfin sich ins Kloster zurückziehen und ihren Sohn enterben will. Die Dörfler befürchten, dann völlig in die Gewalt von Grimbold zu geraten. Wiprecht weist die Gräfin verzweifelt darauf hin, dass der Vogt jetzt schon das Recht des ersten Kusses für sich beansprucht. Die Gräfin, die die Burg samt den zugehörigen Bauern einem nahen Benediktinerkloster vermachen will, versucht die Bedenken zu zerstreuen. Wie ernst es wirklich bestellt ist, erkennt sie erst kurz darauf, als Grimbold einfach die Burg erobert und sie gezwungenermaßen sofort ins Kloster umziehen muss.
[Bearbeiten] Hintergrund
Von einem Recht des ersten Kusses (ius primi osculi) ist historisch nichts überliefert, auch wenn das Thema vereinzelt in der Literatur auftaucht. Immerhin gab es in der römischen Antike ein ius osculi, demzufolge eine erwachsene Frau täglich ihren männlichen Blutsverwandten einen Kuss geben musste (sofern sie sie traf), jedoch wurde mit diesem Kuss ausdrücklich jener Personenkreis eingegrenzt, mit dem die Frau eben keinen ehelichen Umgang pflegen durfte.
Wesentlich bekannter ist hingegen das Recht der ersten Nacht (ius primae noctis), das dem Grundherrn im MIttelalter den ersten Beischlaf mit der Frischvermählten zusprach und das vermutlich den MOSAIK-Autoren als Vorlage für das kindgerechtere Recht des ersten Kusses diente. Inzwischen hat sich aber die Erkenntnis durchgesetzt, dass es sich auch hierbei um ein literarisch-polemisches Motiv handelt, das keinesfalls als regelhaft oder normal für feudalistische Verhältnisse gelten kann. Die historisch belegten Fälle, in denen es ein solches Recht der ersten Nacht gegeben haben könnte, lassen sich an einer Hand abzählen.
[Bearbeiten] Das Recht des ersten Kusses spielt in folgenden Mosaikheften eine Rolle
193, 194