Kaiserliche Postordnung

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Die Kaiserliche Postordnung ist ein Verwaltungsrechtstext aus der Hans-Wurst-Serie des Mosaik ab 1976. Sie wird einmal ausdrücklich vom Haberer Maxl erwähnt, doch dürften auch noch weitere seiner Auslassungen aus ihr stammen.

[Bearbeiten] Ausdrückliche Erwähnung

Nachdem die Postkutsche von Thurn und Taxis, mit der Hans Wurst und die Abrafaxe von Pitzing nach Wien reisen, durch die Auseinandersetzung mit den vier Windischgrätz-Dragonern arg lädiert worden ist, erklärt der Kaiserliche Postillion, der Haberer Maxl, dies sei nach der Kaiserlichen Postordnung eine "Transportgefährdung infolge von Sachbeschädigung". Sobald er die Kutsche wieder einigermaßen fahrtüchtig gemacht hat, bezieht er sich offenbar erneut auf dieses Thema, indem er den Reisenden rät, bei der Kaiserlichen Postdirektion eine Fahrpreisermäßigung zu beantragen.

Man kann also davon ausgehen, dass in der Kaiserlichen Postordnung Paragraphen enthalten sind, die verschiedene Formen von Transportgefährdungen definieren und regulieren. Bei "Transportgefährdung wegen Sachbeschädigung" und damit einhergehendem fehlendem Komfort steht den Passagieren anscheinend eine Entschädigung zu.

[Bearbeiten] Vermutliche Bezüge

Über diese ausdrückliche Erwähnung hinaus scheint sich der Haberer Maxl aber auch an anderen Stellen auf die Kaiserliche Postordnung zu beziehen:

  • Langwieriges Abschiednehmen unterbindet er, um sich keine Verspätung einzuhandeln. Wahrscheinlich ist eine solche laut Kaiserlicher Postordnung nicht vorgesehen.
  • Als die Dragoneroffiziere die Kutsche stoppen, bezeichnen sie den Maxl wiederholt als "Kutscher", was dieser sich energisch verbittet, denn er sei "Kaiserlicher Postillion". Auch der Hansl begeht in einem emotionalen Moment diesen Fehler und wird ebenso deutlich zurechtgewiesen. Auf "Kutscher" reagiert der Kaiserliche Postillion einfach nicht mehr (wohl aber auf "Maxl"). Man darf also annehmen, dass in der Kaiserlichen Postordnung die akkurate Dienstbezeichnung hinterlegt ist.
  • Ob auch der Ersatz der demolierten Kutsche durch eine Ersatzkutsche durch die Kaiserliche Postordnung geregelt ist, ist eher fraglich. Es sieht so aus, als ob nur das persönliche Engagement vom Haberer Maxl dafür verantwortlich ist. Er war in Rutschbuckl beim zuständigen Oberpostkommissär vorstellig geworden und dieser hatte aufgrund der erzherzoglichen Einladung an Hans Wurst das Ganze als "dringliche Staats-, Hof- und Reichsangelegenheit" anerkannt. Wahrscheinlich kann man also bei der Kaiserlichen Post auch den "kurzen Dienstweg" um die Kaiserliche Postordnung herum nehmen.

[Bearbeiten] Die Kaiserliche Postordnung spielt in folgenden Mosaikheften eine Rolle

4/78, 5/78 (?)
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