Solidus

Aus MosaPedia

Wechseln zu: Navigation, Suche
Tausend Solidi Belohnung ... deutsche Beschriftung auf byzantinischem Steckbrief

Ein Solidus ist eine (reale) Währung in der Runkel-Serie und der Alexander-Papatentos-Serie.

Die Währung im Mosaik

Die Solidi (Mehrzahl von Solidus) sind die offizielle Landeswährung des Byzantinischen Reiches, als die Digedags und Ritter Runkel Ende des 13. Jahrhunderts selbiges durchreisen. Außer einigen unbestimmten Goldmünzen sind jedoch in den Abbildungen im Mosaik (z.B. in Heft 118) keine Einzelheiten erkennbar.

Die Angaben zu Preisen bzw. Kosten, die eine Vorstellung über den realen Gegenwert der Solidi geben könnten, sind relativ begrenzt:

  • Für die Ergreifung des entflohenen Digedag werden 1.000 Solidi Belohnung ausgesetzt. Allerdings fand dieser Vorfall bereits im Jahre 519 statt, die Kaufkraft der Solidi war damals ungleich größer (siehe „Reales Vorbild“) als 1284.
  • Die Vergoldung von Mutawakkel kostet 5.000 Solidi.
  • Die Bürger von Byzanz erwarten, dass ihnen anlässlich der Kaiserhochzeit Brötchen mit einem eingebackenen Solidus verteilt werden. Allerdings werden sie bitter enttäuscht.
  • Im verlassenen Alexandropolis suchen die Abrafaxe nach Drachmen und Solidi, welche die Vorfahren des Alexander Papatentos gehortet hatten. Leider wurde der Familienschatz bei einem starken Gewitter davon gespült.

Reales Vorbild

Ursprünglich war der Solidus eine römische Goldmünze und wurde von Kaiser Konstantin dem Großen um 312 an Stelle des bis dahin üblichen Aureus eingeführt. Später wurde der Solidus zur Hauptmünze des Byzantinischen Reiches. Bis zum beginnenden 12. Jahrhundert war der Solidus sogar eine Art Leitwährung im östlichen Europa und im Mittelmeerraum. Ab Mitte des 12. Jahrhunderts und besonders nach der Eroberung Konstantinopels im Jahre 1204 erfuhr die byzantinische Goldwährung aber einen raschen Verfall.

Die Bezeichnung "Shilling" für eine britische Währungseinheit war vom Solidus abgeleitet.

Solidi werden in folgenden Mosaikheften erwähnt

110, 114, 119

5/84
Persönliche Werkzeuge