Bearbeiten von Benutzer Diskussion:Dr. Schluck
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Die Fix und Fax Zeichnungen habe ich mal von der Galerie gekauft und die Bilder selbst eingescannt. Stellt dies auch unter diesen Umständen ein Problem dar? Leider habe ich die Hefte bzw Nachdrucke nicht. --[[Benutzer:Dr. Schluck|Dr. Schluck]] 12:29, 19. Okt. 2010 (CEST) | Die Fix und Fax Zeichnungen habe ich mal von der Galerie gekauft und die Bilder selbst eingescannt. Stellt dies auch unter diesen Umständen ein Problem dar? Leider habe ich die Hefte bzw Nachdrucke nicht. --[[Benutzer:Dr. Schluck|Dr. Schluck]] 12:29, 19. Okt. 2010 (CEST) | ||
:Wenn es an dem so ist, sicher nicht und es kann da so bleiben, ist ja auch an der Fragestellung von Scheuch zu dir erkennbar. ;-) Problematisch ist es immer, wenn man nicht selber der Urheber der Scans ist, bzw. die Genehmigung dazu hat. Desweiteren bei seltenen Sammlerstücken in dessen Besitz man nicht ist (wie z.B. die Originale eines Künstlers), geht dies meist über die Verlagsurheberrechte an den Figuren darüber hinaus. daher auch die berechtigte Skepsis. [[Benutzer:Udo Swamp|Udo Swamp]] 14:42, 19. Okt. 2010 (CEST) | :Wenn es an dem so ist, sicher nicht und es kann da so bleiben, ist ja auch an der Fragestellung von Scheuch zu dir erkennbar. ;-) Problematisch ist es immer, wenn man nicht selber der Urheber der Scans ist, bzw. die Genehmigung dazu hat. Desweiteren bei seltenen Sammlerstücken in dessen Besitz man nicht ist (wie z.B. die Originale eines Künstlers), geht dies meist über die Verlagsurheberrechte an den Figuren darüber hinaus. daher auch die berechtigte Skepsis. [[Benutzer:Udo Swamp|Udo Swamp]] 14:42, 19. Okt. 2010 (CEST) | ||
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::Kleine, nicht unwichtige Ergänzung: Nur weil man im Besitz eines Originals ist, heißt das nicht, dass man es einfach so scannen und publizieren darf(dazu zähle ich auch Online-Veröffentlichungnen). Ausschlaggebend ist noch immer der Wunsch des Künstlers, bzw. seiner Erben bis 70 Jahre nach dessen Ableben, da er das Urherrecht behält und dieses auch nicht übertragbar ist. Und wenn der nicht sein Okay gibt oder es stillschweigend toleriert, darf man auch als Besitzer diese Werke nicht veröffentlichen.--[[Benutzer:Predantus|Predantus]] 08:56, 20. Okt. 2010 (CEST) | ::Kleine, nicht unwichtige Ergänzung: Nur weil man im Besitz eines Originals ist, heißt das nicht, dass man es einfach so scannen und publizieren darf(dazu zähle ich auch Online-Veröffentlichungnen). Ausschlaggebend ist noch immer der Wunsch des Künstlers, bzw. seiner Erben bis 70 Jahre nach dessen Ableben, da er das Urherrecht behält und dieses auch nicht übertragbar ist. Und wenn der nicht sein Okay gibt oder es stillschweigend toleriert, darf man auch als Besitzer diese Werke nicht veröffentlichen.--[[Benutzer:Predantus|Predantus]] 08:56, 20. Okt. 2010 (CEST) | ||
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Hallo, ich habe vor zwei Tagen eine Anfrage bei ZGF gestellt, ob das besagte Bild für den Mosapedia-Artikel über Edith Hegenbarth verwendet werden kann, aber bisher noch keine Antwort erhalten. | Hallo, ich habe vor zwei Tagen eine Anfrage bei ZGF gestellt, ob das besagte Bild für den Mosapedia-Artikel über Edith Hegenbarth verwendet werden kann, aber bisher noch keine Antwort erhalten. | ||
--[[Benutzer:Dr. Schluck|Dr. Schluck]] 12:28, 19. Okt. 2010 (CEST) | --[[Benutzer:Dr. Schluck|Dr. Schluck]] 12:28, 19. Okt. 2010 (CEST) | ||
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