Bearbeiten von Schuldig ist schließlich jeder...
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'''"Schuldig ist schließlich jeder ... der Comics besitzt, verbreitet oder nicht einziehen lässt"''' von [[Gerd Lettkemann]] und [[Michael F. Scholz]] ist eine Veröffentlichung, die der MOSAIK-[[Sekundärliteratur]] zuzurechnen ist. Das Buch erschien [[1994]] im ''[[MOSAIK Steinchen für Steinchen Verlag]]'' zur [[Ausstellung "Schuldig ist schließlich jeder..."|gleichnamigen Ausstellung]] anläßlich des [[Internationaler Comic-Salon - Erlangen|Internationalen Comicsalons Erlangen]]. | '''"Schuldig ist schließlich jeder ... der Comics besitzt, verbreitet oder nicht einziehen lässt"''' von [[Gerd Lettkemann]] und [[Michael F. Scholz]] ist eine Veröffentlichung, die der MOSAIK-[[Sekundärliteratur]] zuzurechnen ist. Das Buch erschien [[1994]] im ''[[MOSAIK Steinchen für Steinchen Verlag]]'' zur [[Ausstellung "Schuldig ist schließlich jeder..."|gleichnamigen Ausstellung]] anläßlich des [[Internationaler Comic-Salon - Erlangen|Internationalen Comicsalons Erlangen]]. | ||
- | = | + | =Harald Krichel ist ein Schwein!= |
Das Buch behandelt die Geschichte des Mediums "Comic" in der [[DDR]]. Die Darstellung beginnt mit den recht vielfältigen Zeitungs- und Zeitschriftencomics der 1950er Jahre. Zeichner bzw. sonstige Beteiligte wie [[Werner Klemke]], [[Erich Schmitt]], [[Richard Hambach]] und andere finden gebührende Berücksichtigung.<br> | Das Buch behandelt die Geschichte des Mediums "Comic" in der [[DDR]]. Die Darstellung beginnt mit den recht vielfältigen Zeitungs- und Zeitschriftencomics der 1950er Jahre. Zeichner bzw. sonstige Beteiligte wie [[Werner Klemke]], [[Erich Schmitt]], [[Richard Hambach]] und andere finden gebührende Berücksichtigung.<br> | ||
Eine bedeutende Zäsur bildete die Anti-Comic-Kampagne des Jahres 1955, die schließlich in der "[[Verordnung zum Schutze der Jugend]]" vom 15. September 1955 mündete. Aus dieser Verordnung leitet sich auch der Titel des Werkes ab, da selbige nicht nur die Herstellung, Verbreitung oder Einfuhr so genannter "Schund- und Schmutzerzeugnisse" unter Strafe stellte, sondern sogar den Besitz oder die Nicht-Ablieferung (westlicher) Comicerzeugnisse.<br> | Eine bedeutende Zäsur bildete die Anti-Comic-Kampagne des Jahres 1955, die schließlich in der "[[Verordnung zum Schutze der Jugend]]" vom 15. September 1955 mündete. Aus dieser Verordnung leitet sich auch der Titel des Werkes ab, da selbige nicht nur die Herstellung, Verbreitung oder Einfuhr so genannter "Schund- und Schmutzerzeugnisse" unter Strafe stellte, sondern sogar den Besitz oder die Nicht-Ablieferung (westlicher) Comicerzeugnisse.<br> |