Marschall

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Aktuelle Version vom 18:25, 29. Apr. 2023

Ein Marschall bezeichnet entweder einen militärischen Rang oder ein älteres Hofamt.

Der Titel leitet sich von den althochdeutschen Bezeichnungen für "Mähre" (Pferd) und "Schalk" (Knecht) ab. Mit der Zeit wuchs die Bedeutung der Aufgabe vom einfachen Pferdeknecht über den Stallmeister zum Kommandeur der Kavallerie und Oberbefehlshaber (der militärische Zweig), bzw. über den Kammerdiener zum Kammerherrn und Hofmarschall (der zivile Zweig).

Im Mosaik treten Personen mit Marschallstitel aus beiden Zweigen auf. Siehe dazu die Verzeichnung bei

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