Bearbeiten von Hundetragen
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Die Verurteilten mussten, bevor ein Todesurteil an ihnen vollstreckt wurde, oder aber als Ersatz für eine über sie verhängte Todesstrafe, welche (etwa aus politischen Gründen) nicht vollstreckt wurde, einen Hund aus einem Gau in den anderen tragen. Dadurch sollte symbolisch angedeutet werden, dass sie besser getan hätten, bei ihrem Geschäft zu bleiben, als unberufen Kriegswirren anzustiften. | Die Verurteilten mussten, bevor ein Todesurteil an ihnen vollstreckt wurde, oder aber als Ersatz für eine über sie verhängte Todesstrafe, welche (etwa aus politischen Gründen) nicht vollstreckt wurde, einen Hund aus einem Gau in den anderen tragen. Dadurch sollte symbolisch angedeutet werden, dass sie besser getan hätten, bei ihrem Geschäft zu bleiben, als unberufen Kriegswirren anzustiften. | ||
- | So ließ Kaiser Otto I. 938 die Anhänger des aufrührerischen Herzogs Eberhard von | + | So ließ Kaiser Otto I. 938 die Anhänger des aufrührerischen Herzogs Eberhard von Bayern und Kaiser Friedrich I. 1154 den rheinischen Pfalzgrafen Hermann von Stahleck und dessen Gefolgsleute, wie den Wildgrafen Konrad I. Hunde tragen. Das letztere Ereignis scheint Grundlage der Erzählung im MOSAIK gewesen sein. Zumal es auch zeitlich – wie bei Hetzel – in die recht kurze Zeit (1152-1155) fällt, als Barbarossa König war und noch nicht Kaiser. |
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