Bearbeiten von Hieronymus Schurf

Aus MosaPedia

Wechseln zu: Navigation, Suche
Du bearbeitest diese Seite unangemeldet. Wenn du speicherst, wird deine aktuelle IP-Adresse in der Versionsgeschichte aufgezeichnet und ist damit unwiderruflich öffentlich einsehbar.
Um die Änderung rückgängig zu machen, bitte die Bearbeitung in der Vergleichsansicht kontrollieren und dann auf „Seite speichern“ klicken.
Aktuelle Version Dein Text
Zeile 4: Zeile 4:
Der Jurist Hieronymus Schurf wird zum [[Reichstag in Worms]] vom [[Friedrich der Weise|Kurfürsten Friedrich]] in den [[Johanniterhof zu Worms|Johanniterhof]] gerufen. Der Fürst ernennt ihn zum Anwalt von [[Martin Luther]]. Auch [[Spalatin]] wurde zu dem abendlichen Treffen bestellt. Er teilt dem Kurfürten mit, dass sie morgen den Termin für Luthers Anhörung erfahren. Anwalt Schurf gibt zu bedenken, dass sie noch nicht das Prozedere der Anhörung kennen. Friedrich will nicht blamiert werden und wünscht, dass Luther seine Sache gut mache.
Der Jurist Hieronymus Schurf wird zum [[Reichstag in Worms]] vom [[Friedrich der Weise|Kurfürsten Friedrich]] in den [[Johanniterhof zu Worms|Johanniterhof]] gerufen. Der Fürst ernennt ihn zum Anwalt von [[Martin Luther]]. Auch [[Spalatin]] wurde zu dem abendlichen Treffen bestellt. Er teilt dem Kurfürten mit, dass sie morgen den Termin für Luthers Anhörung erfahren. Anwalt Schurf gibt zu bedenken, dass sie noch nicht das Prozedere der Anhörung kennen. Friedrich will nicht blamiert werden und wünscht, dass Luther seine Sache gut mache.
-
Als [[Johann von der Ecken]] in der Anhörung Luther diverse Schriften vorlegt, will er wissen, ob Luther sie verfasst habe. Anwalt Schurf besteht darauf, dass er alle Titel vorliest. Widerwillig nennt von der Ecken die Titel und verlangt, dass Luther die Schriften widerruft. Luther bittet um Bedenkzeit und nach einer Beratung mit dem [[Kaiser Karl V.|Kaiser]] gewährt man sie ihm bis zum nächsten Tag. Am Abend ruft Kurfürst Friedrich den Anwalt Schurf und Spalatin wieder in sein Quartier und äußert seine Enttäuschung über die Anhörung. Spalatin ist sich sicher, dass Luther am nächsten Tag glänzen werde. Schurf zweifelt daran, doch schließlich behält Spalatin recht.
+
Als [[Johann von der Ecken]] in der Anhörung Luther diverse Schriften vorlegt, will er wissen, ob Luther sie verfasst habe. Anwalt Schurf besteht darauf, dass er alle Titel vorliest. Widerwillig nennt von der Ecken die Titel und verlangt, dass Luther sie widerruft. Luther bittet um Bedenkzeit und nach einer Beratung mit dem [[Kaiser Karl V.|Kaiser]] gewährt man sie ihm bis zum nächsten Tag. Am Abend ruft Kurfürst Friedrich den Anwalt Schurf und Spalatin wieder in sein Quartier und äußert seine Enttäuschung über die Anhörung. Spalatin ist sich sicher, dass Luther am nächsten Tag glänzen werde. Schurf zweifelt daran, doch schließlich behält Spalatin recht.
==Der reale Hieronymus Schurff ==
==Der reale Hieronymus Schurff ==

Bitte kopieren Sie keine Webseiten, die nicht Ihre eigenen sind, benutzen Sie keine urheberrechtlich geschützten Werke ohne Erlaubnis des Copyright-Inhabers!

Sie geben uns hiermit ihre Zusage, dass Sie den Text selbst verfasst haben, dass der Text Allgemeingut (public domain) ist, oder dass der Copyright-Inhaber seine Zustimmung gegeben hat. Falls dieser Text bereits woanders veröffentlicht wurde, weisen Sie bitte auf der Diskussion-Seite darauf hin. Bitte beachten Sie, dass das Nutzungsrecht für alle MosaPedia-Beiträge und Beitragsänderungen automatisch auf die MosaPedia übergeht. Falls Sie nicht möchten, dass Ihre Arbeit hier von anderen verändert und verbreitet wird, dann drücken Sie nicht auf "Speichern".


Abbrechen | Bearbeitungshilfe (wird in einem neuen Fenster geöffnet)
Persönliche Werkzeuge