Bearbeiten von Ablassbrief

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Der '''Ablassbrief''' ist ein kirchliches Schriftstück in der [[Reformations-Serie]] des [[Mosaik ab 1976]].
Der '''Ablassbrief''' ist ein kirchliches Schriftstück in der [[Reformations-Serie]] des [[Mosaik ab 1976]].
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Der Ablassbrief war ein Papier mit [[Papst|päpstlichem]] Siegel, mit dem sich der Käufer von den Qualen des Fegefeuers [[Ablasshandel|freikaufen]] konnte.
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Der Ablassbrief war ein Papier mit [[Papst|päpstlichem]] Siegel, mit dem sich der Käufer von den Qualen des Fegefeuers freikaufen konnte.
== Der Ablassbrief im MOSAIK ==
== Der Ablassbrief im MOSAIK ==
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Später bietet er noch dem [[Wirt zum tanzenden Aal]] einen Ablass zum halben Preis als Schadensersatz für seine zertretene Tür im [[Zum tanzenden Aal|Wirtshaus]] an. [[Adrian von Schwarzburg]] soll als einfacher Edelmann sechs Gulden für einen Ablass zahlen. Doch er betont, dass er von königlichem Geschlecht sei. Deshalb muss er fünfundzwanzig Gulden dafür bezahlen und will nun ohne Reue alles tun, was ihm Spaß mache.
Später bietet er noch dem [[Wirt zum tanzenden Aal]] einen Ablass zum halben Preis als Schadensersatz für seine zertretene Tür im [[Zum tanzenden Aal|Wirtshaus]] an. [[Adrian von Schwarzburg]] soll als einfacher Edelmann sechs Gulden für einen Ablass zahlen. Doch er betont, dass er von königlichem Geschlecht sei. Deshalb muss er fünfundzwanzig Gulden dafür bezahlen und will nun ohne Reue alles tun, was ihm Spaß mache.
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Weitere Ablassbriefe verkauft Tetzel einige Zeit darauf in [[Jüterbog]]. Die Geschäfte laufen dort sehr gut, auch weil viele [[Wittenberg]]er über die Landesgrenze ins [[Erzstift Magdeburg|Magdeburgische]] pilgern, um dort die bei ihnen verbotenen Urkunden zu erwerben. Doch ein cleverer [[Tetzelkastenräuber|Zeitgenosse]] erwirbt in Jüterbog seinen Ablassbrief ''vor'' der geplanten Sünde. Ein Verfahren, das Tetzel zunächst gutheißt. Doch der Ablasskäufer handelt in weiser Voraussicht: Er plant den Raub des [[Tetzelkasten]]s und muss nun nach begangener Tat nicht mehr mit dem [[Hölle]]nfeuer rechnen.
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Weitere Ablassbriefe verkauft Tetzel einige Zeit darauf in [[Jüterbog]]. Die Geschäfte laufen dort sehr gut, auch weil viele [[Wittenberg]]er über die Landesgrenze ins [[Erzbistum Magdeburg|Magdeburgische]] pilgern, um dort die bei ihnen verbotenen Urkunden zu erwerben. Doch ein cleverer [[Tetzelkastenräuber|Zeitgenosse]] erwirbt in Jüterbog seinen Ablassbrief ''vor'' der geplanten Sünde. Ein Verfahren, das Tetzel zunächst gutheißt. Doch der Ablasskäufer handelt in weiser Voraussicht: Er plant den Raub des [[Tetzelkasten]]s und muss nun nach begangener Tat nicht mehr mit dem [[Hölle]]nfeuer rechnen.
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Im Herbst 1520 beklagt sich Tetzel bei [[Johannes Eck]] in [[Leipzig]], dass ihm [[Luther]] das Geschäft mit den Ablassbriefen gründlich verdorben habe. Sie beschließen, Luthers Bücher und Schriften öffentlich zu verbrennen.
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Auf [[Burg Hornstein]] zeigt [[Susanna von Bayern]] dem "Weißen Ritter" [[Abrax]] einen Ablassbrief, der sie im Sündenfall vor dem  Höllenfeuer bewahren soll. Auch wenn es eine Sünde sei, möchte sie ihn unbedingt küssen! Abrax entgegnet, dass Professor Luther nicht viel von solchen Papieren hält.
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== Der Ablassbrief im Mittelteil ==
== Der Ablassbrief im Mittelteil ==
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*[https://de.wikipedia.org/wiki/Ablassbrief Ablassbrief in der Wikipedia]
*[https://de.wikipedia.org/wiki/Ablassbrief Ablassbrief in der Wikipedia]
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== Ablassbriefe spielen eine Rolle in folgenden Mosaikheften ==
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== Ablassbriefe werden in folgenden Mosaikheften verkauft ==
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  [[484]], [[488]], [[501]] (erwähnt), [[502]]
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  [[484]], [[488]]
[[Kategorie:Reformations-Serie (Schriftgut)]]
[[Kategorie:Reformations-Serie (Schriftgut)]]
[[Kategorie:Redaktionelles (Schriftgut)]]
[[Kategorie:Redaktionelles (Schriftgut)]]
[[Kategorie:Rechtstext]]
[[Kategorie:Rechtstext]]

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