Bearbeiten von Recht des ersten Kusses
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- | Von einem Recht des ersten Kusses (''ius primi osculi'') ist historisch nichts überliefert, auch wenn das Thema vereinzelt in der Literatur auftaucht. Immerhin gab es in der römischen Antike ein ''ius osculi'', demzufolge eine erwachsene Frau täglich ihren männlichen Blutsverwandten einen Kuss geben musste (sofern sie sie traf), jedoch wurde mit diesem Kuss ausdrücklich jener Personenkreis eingegrenzt, mit dem die Frau eben ''keinen'' ehelichen Umgang pflegen durfte. | + | Von einem Recht des ersten Kusses (''ius primi osculi'') ist historisch nichts überliefert, auch wenn das Thema vereinzelt in der Literatur auftaucht. Immerhin gab es in der römischen Antike ein ''ius osculi'', demzufolge eine erwachsene Frau täglich ihren männlichen Blutsverwandten einen Kuss geben musste (sofern sie sie traf), jedoch wurde mit diesem Kuss ausdrücklich jener Personenkreis eingegrenzt, mit dem die Frau eben ''keinen'' ehelichen Umgang pflegen durfte. Wesentlich bekannter ist hingegen das Recht der ersten Nacht (''ius primae noctis''), das dem Grundherrn den ersten Beischlaf mit der Frischvermählten zusprach und das vermutlich den [[MOSAIK-Autoren]] als Vorlage für das kindgerechtere Recht des ersten Kusses diente. Inzwischen hat sich aber die Erkenntnis durchgesetzt, dass es sich auch hierbei um ein literarisch-polemisches Motiv handelt, das keinesfalls als regelhaft oder normal für feudalistische Verhältnisse gelten kann. Die historisch belegten Fälle, in denen es ein solches Recht der ersten Nacht gegeben haben ''könnte'', lassen sich an einer Hand abzählen. |
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- | Wesentlich bekannter ist hingegen das Recht der ersten Nacht (''ius primae noctis''), das dem Grundherrn | + | |
*[https://de.wikipedia.org/wiki/Ius_primae_noctis das Recht der ersten Nacht] in der [[Wikipedia]] | *[https://de.wikipedia.org/wiki/Ius_primae_noctis das Recht der ersten Nacht] in der [[Wikipedia]] |