Bearbeiten von Recht des ersten Kusses
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- | Von einem Recht des ersten Kusses | + | Von einem Recht des ersten Kusses ist historisch nichts überliefert, auch wenn das Thema vereinzelt in der Literatur auftaucht. Wesentlich bekannter ist hingegen das Recht der ersten Nacht (''ius primae noctis''), das dem Grundherrn den ersten Beischlaf mit der Frischvermählten zusprach und das vermutlich den [[MOSAIK-Autoren]] als Vorlage für das kindgerechtere Recht des ersten Kusses diente. Inzwischen hat sich aber die Erkenntnis durchgesetzt, dass es sich auch hierbei um ein literarisch-polemisches Motiv handelt, das keinesfalls als regelhaft oder normal für feudalistische Verhältnisse gelten kann. Die historisch belegten Fälle, in denen es ein solches Recht der ersten Nacht gegeben haben ''könnte'', lassen sich an einer Hand abzählen. |
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- | Wesentlich bekannter ist hingegen das Recht der ersten Nacht (''ius primae noctis''), das dem Grundherrn | + | |
*[https://de.wikipedia.org/wiki/Ius_primae_noctis das Recht der ersten Nacht] in der [[Wikipedia]] | *[https://de.wikipedia.org/wiki/Ius_primae_noctis das Recht der ersten Nacht] in der [[Wikipedia]] |