Bearbeiten von In dubio pro reo
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- | '''In dubio pro reo''' ([[Latein]]isch | + | '''In dubio pro reo''', ([[Latein]]isch ''Im Zweifel für den Angeklagten'') ist ein geflügeltes Wort, das in der [[Griechenland-Ägypten-Serie]] und in einem [[Redaktionelle Texte|redaktionellen Text]] zur [[Abrafaxe-Römer-Serie]] verwendet wird. |
== In der Handlung == | == In der Handlung == | ||
- | In [[Athen]] wird der Bildhauer [[Phidias]] unter Hausarrest gestellt, weil er angeblich [[Gold]] gestohlen haben soll. Seine [[Phidias' Frau|Frau]] meint, dass ihm nichts passieren kann, da er nichts gestohlen habe. So einfach sei das nicht, widerspricht er: "''In dubio pro reo'' erfinden erst | + | In [[Athen]] wird der Bildhauer [[Phidias]] unter Hausarrest gestellt, weil er angeblich [[Gold]] gestohlen haben soll. Seine [[Phidias' Frau|Frau]] meint, dass ihm nichts passieren kann, da er nichts gestohlen habe. So einfach sei das nicht, widerspricht er: "''In dubio pro reo'' erfinden erst [[Röm]]er." Er müsse seine Unschuld morgen in einer [[Prozess gegen Phidias|Gerichtsverhandlung]] beweisen. |
- | In einer Fußnote wird erklärt, dass der Satz lateinisch ist und | + | In einer Fußnote wird erklärt, dass der Satz lateinisch ist und ''Im Zweifel für den Angeklagten'' bedeutet. |
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== Im Mittelteil == | == Im Mittelteil == | ||
- | In der achte Folge von [[Latein rockt!]] werden lateinische Sprüche erklärt, mit denen man Eindruck schinden kann. ''In dubio pro reo!'' bedeutet, dass niemand für etwas bestraft werden soll, was er nicht getan hat bzw. was nicht nachweisbar ist. Das bildet noch heute eine Grundlage der | + | In der achte Folge von [[Latein rockt!]] werden lateinische Sprüche erklärt, mit denen man Eindruck schinden kann. ''In dubio pro reo!'' bedeutet, dass niemand für etwas bestraft werden soll, was er nicht getan hat bzw. was nicht nachweisbar ist. Das bildet noch heute eine Grundlage der Rechtssprechung. |
==Externer Link== | ==Externer Link== | ||
*[https://de.wikipedia.org/wiki/In_dubio_pro_reo In dubio pro reo in der Wikipedia] | *[https://de.wikipedia.org/wiki/In_dubio_pro_reo In dubio pro reo in der Wikipedia] | ||
- | == ''In dubio pro reo'' wird in folgenden Mosaikheften benutzt bzw. erklärt | + | == ''In dubio pro reo'' wird in folgenden Mosaikheften benutzt bzw. erklärt == |
- | [[Mosaik 221 - Der Prozess|221]] (Handlung) | + | [[Mosaik 221 - Der Prozess|221]] (Handlung) |
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[[Mittelteil]]: [[466]] ([[Latein rockt!]]) | [[Mittelteil]]: [[466]] ([[Latein rockt!]]) | ||
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