Beitragsordnung des Mosapedia e.V.

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'''§1 Beitragsbemessung'''
'''§1 Beitragsbemessung'''
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Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 24 Euro für natürliche Personen. Für juristische Personen und Personenvereinigungen beträgt der Jahresbeitrag 48 Euro. 50% zahlt ein Mitglied, wenn der Ehepartner bereits Mitglied des Vereins ist.
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Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 20 Euro für natürliche Personen. Für juristische Personen und Personenvereinigungen beträgt der Jahresbeitrag 48 Euro. 50% zahlt ein Mitglied, wenn der Ehepartner bereits Mitglied des Vereins ist.
'''§2 Ermäßigung'''
'''§2 Ermäßigung'''

Version vom 15:16, 17. Nov. 2018

Beitragsordnung

§1 Beitragsbemessung

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 20 Euro für natürliche Personen. Für juristische Personen und Personenvereinigungen beträgt der Jahresbeitrag 48 Euro. 50% zahlt ein Mitglied, wenn der Ehepartner bereits Mitglied des Vereins ist.

§2 Ermäßigung

Der Vorstand kann den Beitrag in begründeten Fällen ermäßigen oder erlassen.

§3 Beitragsbefreiung

Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

§4 Zahlung

Die Beiträge sind auf das Konto des Vereins bei der

Postbank

IBAN: DE04 8601 0090 0095 2959 00

BIC: PBNKDEFF

zu überweisen.

Die Beiträge sollen als Jahresbeiträge im Verlauf des ersten Jahresquartals auf das genannte Konto gezahlt werden.

§5 Inkrafttreten und Änderungen

Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 9. November 2007 beschlossen. Sie tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

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