Gnadenverordnung vom 9. April 873

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Die Gnadenverordnung vom 9. April 873 ist ein Dokument aus der Runkel-Serie im Mosaik von Hannes Hegen.

Die Verordnung regelt die Umstände, unter denen in Byzanz zum Tode verurteilten Gefangenen Gnadenerweise zuteil werden können. Sie wird von den byzantinischen Kerkermeistern als "allerhöchste" Gnadenverordnung bezeichnet und muss daher vom Kaiser selbst erlassen worden sein. Da die Verordnung im Jahre 873 erlassen worden ist, muss es sich dabei um Kaiser Basileios I. (812-886, regierte seit 867) handeln.

[Bearbeiten] Inhalt

Aus der Verordnung sind drei Details bekannt:

  • Jedem Gefangenen steht das Recht zu, einen letzten Wunsch zu äußern. Der Paragraph, unter dem dieses Recht verbrieft ist, wird nicht benannt, jedoch muss es sich zweifellos um den ersten oder zweiten Paragraphen handeln.
  • Paragraph 3 regelt, dass der den Verurteilten gewährte letzte Wunsch nicht unterbrochen oder rückgängig gemacht werden darf.
  • Paragraph 4 schränkt letztere Regel insoweit ein, dass durch den letzten Wunsch die Vollstreckung des Urteils nicht behindert oder unmöglich gemacht werden darf.

[Bearbeiten] Anwendung

Die Gnadenverordnung findet Anwendung, als die Digedags und Runkel im Kerker von Konstantinopel auf die Vollstreckung des Todesurteils warten, welches der byzantinische Kaiser Andronikos II. gegen sie verhängt hat. Am Morgen des Hinrichtungstermins macht sie einer der Kerkermeister mit der Vorkehrung des letzten Wunsches bekannt. Runkel wünscht sich ein Wiedersehen mit Türkenschreck, die Digedags zwei Zuckerstangen mit Himbeergeschmack. Die Wünsche werden, da die Kerkermeister daran nichts Verdächtiges finden, zunächst erfüllt. Als aber die Digedags versuchen, durch besonders langsames Lutschen der Zuckerstangen Zeit zu schinden, nimmt ihnen ein weiterer, sehr misstrauischer Kerkermeister die Zuckerstangen weg und scheucht sie zum Richtplatz. Eine Berufung der Digedags auf Paragraph 3 der Verordnung wird vom Kerkermeister unter Hinweis auf Paragraph 4 abgelehnt.

[Bearbeiten] Die Gnadenverordnung wird im folgenden Mosaik erwähnt

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